Beratung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) regelt in Deutschland den sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Besonders bei Anlagenkomponenten wie Behältern, Auffangwannen oder Rohrsystemen aus Kunststoffen, wie GFK oder Thermoplasten, stellen die technischen und dokumentarischen Anforderungen viele Betreiber vor komplexe Herausforderungen.

Wir begleiten Sie beratend und unterstützend bei der strukturierten Vorbereitung Ihrer Unterlagen und Prozesse – abgestimmt auf die Vorgaben der AwSV sowie die Anforderungen von Sachverständigen und Behörden. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch relevante europäische Normen und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Wir unterstützen Sie gerne mit folgenden Leistungen:


Beratung zur Anlageneinstufung und Dokumentationsanforderung
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung Ihrer Anlage nach der AwSV und klären gemeinsam, ob Genehmigungs- oder Anzeigeerfordernisse bestehen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den erforderlichen Dokumentationsunterlagen und begleiten Sie bei der Vorbereitung auf behördliche Anforderungen oder Prüfungen durch Sachverständige.
Insbesondere bei Anlagen, in denen Druck auftritt, können sich die Anforderungen der AwSV mit denen der Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) überschneiden. Wir zeigen Ihnen, wie sich beide Regelwerke sinnvoll miteinander in Einklang bringen lassen.
Auf dieser Basis lassen sich Anforderungen gezielt bündeln und fachgerecht in die weitere Planung überführen.


Unterstützung bei der Erfassung der Werkstoff- und Medienbeständigkeit
Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Zusammenstellung von Nachweisen zur chemischen Beständigkeit von GFK- und Thermoplast-Komponenten – abgestimmt auf die eingesetzten Medien und die konkreten Betriebsbedingungen. Dabei greifen wir vorrangig auf etablierte Quellen wie die Medienlisten des DIBt oder andere anerkannte Werkstoffdaten zurück, um Ihre technischen Unterlagen nachvollziehbar und prüffähig zu ergänzen.
Lässt sich die Beständigkeit über vorhandene Daten nicht zweifelsfrei belegen, unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung eines geeigneten Prüfplans.
Die abschließende Bewertung erfolgt durch die zuständigen Sachverständigen oder im Rahmen behördlicher Verfahren.


Unterstützung bei der Auslegung von Rückhaltesystemen
Wir beraten Sie bei der Herleitung und Dokumentation der Anforderungen an Auffangräume und Rückhaltesysteme. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei der Strukturierung relevanter Annahmen, der Auswahl geeigneter Bemessungsgrundlagen und der nachvollziehbaren Darstellung der Ergebnisse.

So schaffen Sie ein klares Anforderungsprofil, das als fundierte Grundlage für die weitere Planung durch Fachplaner oder Statiker dient.


Strukturierung der Dokumentation für externe Gutachter
Eine nachvollziehbar gegliederte Dokumentation erleichtert die Prüfung durch Sachverständige und Behörden erheblich. Wir unterstützen Sie bei der inhaltlichen Strukturierung, der systematischen Verlinkung relevanter Unterlagen und der Kennzeichnung noch offener Punkte – sodass externe Stellen effizient auf die benötigten Informationen zugreifen können.


Weitere Leistungen oder projektspezifische Fragestellungen prüfen wir gerne individuell. Kontaktieren Sie mich jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.

Haftungsauschluss: Eine Gewährleistung oder Haftung für die erfolgreiche Zulassung durch eine notifizierte Stelle oder Behörde wird ausdrücklich nicht übernommen.