Unterstützung beim Konformitätsnachweis nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED)
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten innerhalb der EU. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Produkt korrekt einzuordnen, das passende Konformitätsverfahren zu wählen und die erforderlichen Nachweise strukturiert und nachvollziehbar zu dokumentieren – speziell mit Blick auf die Herausforderungen in der Kunststofftechnik. Unsere Leistungen beinhalten unter anderem:
Allgemeine Beratung und Einordnung
Wir beraten Sie zur grundsätzlichen Anwendung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU auf Ihr Produkt – insbesondere hinsichtlich Anwendungsbereich, Produktarten, Grenzwerten und möglichen Ausnahmen. Dabei berücksichtigen wir auch potenzielle Überschneidungen zu angrenzenden Regelwerken wie der AwSV, bei Anwendungen mit wassergefährdenen Stoffen, und zeigen auf, welche Vorschriften in Ihrem Fall vorrangig zu beachten sind.
Klassifizierung & Modulwahl
Wir begleiten Sie bei der Klassifizierung Ihres Druckgeräts gemäß Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.
Auf Basis von Druck, Volumen, Medium und Gerätekategorie unterstützen wir Sie bei der Auswahl eines geeigneten Konformitätsmoduls (z. B. Modul A, B, C1, D usw.) – normgerecht, nachvollziehbar und dokumentierbar.
Unterstützung bei PMA (Particular Material Appraisal)
Wir helfen Ihnen einzuschätzen, ob für Ihren Werkstoff eine PMA erforderlich ist oder ob er bereits durch eine harmonisierte Norm – wie etwa die EN 13121 für GFK – abgedeckt ist.
Ist eine PMA notwendig, unterstützen wir Sie dabei, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln, nachvollziehbar aufzubereiten und eine Dokumentation zu erstellen, die den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie entspricht.
Durch unsere Anleitung und fachliche Unterstützung erstellen Sie eine nachvollziehbare und konforme PMA-Dokumentation – geeignet für die Anerkennung Ihres Werkstoffs im Konformitätsverfahren.
Technische Unterlagen
Zur Konformitätsbewertung gehört auch eine strukturierte technische Dokumentation. Wir bieten Ihnen methodische Unterstützung beim Aufbau – mehr erfahren.
Beratung zu Risikoanalyse und Qualitätsmanagement
Wir beraten Sie bei der Durchführung einer fundierten Risikobeurteilung gemäß den Anforderungen der PED – praxisnah, nachvollziehbar und dokumentationsfähig. Dabei bauen wir auf Ihrem vorhanden Know-How auf.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie dabei, qualitätssichernde Prozesse zu entwickeln oder weiterzuentwickeln – mit dem Ziel, bestehende oder geplante Qualitätsmanagementsysteme so auszurichten, dass sie den Anforderungen der PED entsprechen.
Weitere Leistungen oder projektspezifische Fragestellungen prüfen wir gerne individuell. Kontaktieren Sie mich jederzeit für ein unverbindliches Erstgespräch.
Haftungsauschluss: Eine Gewährleistung oder Haftung für die erfolgreiche Zulassung durch eine notifizierte Stelle oder Behörde wird ausdrücklich nicht übernommen.